Wer ist betroffen?

Neben großen Unternehmen fallen nun auch kleinere Organisationen unter die Regelung:

  • Größe: Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitenden und/oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro.
  • Sektoren: Neben bisherigen Branchen wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Telekommunikation betrifft es z. B. Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Verwaltung.

Definition von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen

  • Besonders wichtige Einrichtungen: Unternehmen, deren Ausfall nationale Sicherheit gefährdet, wie Betreiber strategischer Infrastruktur.
  • Wichtige Einrichtungen: Organisationen, die wesentliche Dienste erbringen, darunter Krankenhäuser oder Energieversorger.