Nicht nur Unternehmens-Websites oder Onlineshops müssen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen, sondern in den allermeisten Fällen auch Blogs und Internetseiten von Vereinen. Denn ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten, also Informationen jeglicher Art, die sich auf eine zumindest theoretisch identifizierbare natürliche Person beziehen, lässt sich keine Website betreiben.
Website-Betreiber sollten deshalb ihre die Besucher darüber informieren, wo auf Besucher beziehbare Daten erhoben und verarbeitet werden. Neben Logfiles zählen auch Geolokalisierungsfunktionen dazu, Registrierungsmöglichkeiten, Kommentarfunktionen, das Abonnement von Newslettern, die Verwendung von Cookies, die Nutzung von Social-Sharing-Funktionen und die Verwendung von Analyse- und Trackingdiensten.